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Entschädigung für verspätete Flüge | Entschädigung für annullierte Flüge | Entschädigung für überbuchte Flüge

MySkyHelp hilft Ihnen, schnell eine Entschädigung für verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge zu erhalten

Entschädigung prüfen


Haben Sie sich vergewissert, dass Sie die richtigen Unterlagen dabei haben?

Bevor Sie das Flugzeug besteigen, müssen die Fluggesellschaften prüfen, ob Sie die für Ihr Reiseziel erforderlichen Dokumente haben.

Ist dies nicht der Fall, sind sie berechtigt, Ihnen die Beförderung zu verweigern und müssen keine Entschädigung zahlen:

1. Gültiger Reisepass oder ein anderer anerkannter Ausweis
2. Gültiges Visum
3. Nachweis eines Rückflugtickets
4. Negatives Ergebnis des Covid-19-Tests
5. Formular für die Fluggastdatenbank
Nur ausfüllen, wenn die Fluggesellschaft diese Kosten nicht erstattet hat und Sie Belege für die Zahlung haben.

War Ihr Flug verspätet oder wurde er gestrichen?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Fluggast bei Flugverspätungen oder -annullierungen, unabhängig vom Ticketpreis.

MySkyHelp: Ihr zuverlässiger Partner für Flugentschädigungen

Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Ihr Flug aufgrund des Verschuldens der Fluggesellschaft mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort eintrifft, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Entschädigung bei Flugannullierung

Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug über eine Flugannullierung informiert wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises für den annullierten Flug.

Entschädigung bei überbuchten Flügen

Wenn Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde, haben Sie möglicherweise ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung für die Umleitung ab.

Entschädigungsbeträge

Flüge unter 1.500km

Flüge zwischen 1.500km - 3.500km

Flüge über 3.500km

€250

€400

€600

Sie zahlen nur, wenn wir gewinnen

Unser Honorar ist ein Prozentsatz der Entschädigung, die wir für Sie sichern, so dass Sie nie aus eigener Tasche zahlen müssen.

Unser Standardhonorar beträgt NUR 28 % (einschließlich MwSt.)

99% der Anträge erfolgreich bearbeitet

99% der Anträge erfolgreich bearbeitet

Kein finanzielles Risiko

Kein finanzielles Risiko

Seit 2016 auf dem Markt

Seit 2016 auf dem Markt

Hier sind einige Gründe, warum Sie sich für MySkyHelp entscheiden sollten:

  1. Kein Ärger für den Kunden: Wir bereiten den offiziellen Antrag auf Entschädigung in Ihrem Namen vor und reichen ihn ein, so dass Sie nichts tun müssen.
  2. Zahlung nur bei erfolgreichem Ergebnis: Sie zahlen nichts, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten.
  3. Maximale Entschädigung in kürzester Zeit: Unsere Anwälte setzen sich dafür ein, dass Sie so schnell wie möglich die maximale Entschädigung erhalten.
  4. Unabhängigkeit von der Versicherung: Auch wenn Sie eine Versicherung haben, ist diese Entschädigung unabhängig von ihr, da es sich um eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten handelt.
  5. Unabhängig vom Ticketpreis: Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern nur von der Entfernung zum Zielort.
  6. Bewährte Wirksamkeit: Wir haben bereits Tausenden von Kunden geholfen, eine Entschädigung zu erhalten.

Diese Vorteile machen MySkyHelp zu einer ausgezeichneten Wahl für diejenigen, die eine Entschädigung ohne Ärger und Kosten erhalten möchten.

Es gelten die EU-Fluggastrechte:

  • Wenn Ihr Flug innerhalb der EU stattfindet und entweder von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • Wenn Ihr Flug von außerhalb der EU in der EU ankommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • Wenn Ihr Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land geht und von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
  • Wenn Sie für diese Reise nicht bereits Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) für flugbezogene Probleme nach dem einschlägigen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten haben.

EU bedeutet die 27 EU-Länder, einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln, aber nicht die Färöer-Inseln. Die EU-Vorschriften gelten auch für Flüge von und nach Island, Norwegen und der Schweiz.

www.europa.eu

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